top of page

Hubarbeitsbühnen

GEM. BGG 996 / BGR 500 /NEU DGUV Regel 100 - 500
Seminar Hubarbeitsbühnen
Jährliche Unterweisung

Info:

Die von uns durchgeführten Kurse beziehen sich auf Hebebühnen

im Sinne des Gesetzgebers. 

 

Berufsgenossenschaft:

Die Berufsgenossenschaft schreibt in ihren Unfallverhütungsvorschriften

BGG 966 (neu DGUV 308-008) vom April 2010 vor, dass die Benutzung von Arbeitsmitteln ausschließlich geeigneten, unterwiesenen oder beauftragten Personen vorbehalten ist. So ist das Führen von Hubarbeitsbühnen, z.B. in Kapitel 2.10 Nr. 2.1, „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR/GUV-R 500) geregelt (neu DGUV 100-500 Kapitel 2.10).

 

Danach darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Bedienen von Hubarbeitsbühnen nur Personen beauftragen, die unter der Berücksichtigung der Gesetze und der Unfallverhütungsvorschriften, eine Hubarbeitsbühne sachkundig bedienen können.

 

Voraussetzungen für die Teilnahme:

  •  Vollendetes 18 Lebensjahr 

  • Körperliche (u.U. G25 / G41) und geistige Eignung

Dauer:

  •  Hubarbeitsbühnen-Seminar 1 Tag (max.12 Personen)

 

Der Lehrgang beinhaltet:

  •  7-8 h theoretischen Unterricht mit Film- u. PowerPoint Vortrag

  • Rechtliche Grundlagen Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten

  • Betrieb allgemein, Übernahme und Transport

  • Aufstellung , Inbetriebnahme und arbeiten mit den Maschinen

  • Schriftlicher Test und Ausstellen des Bedienerscheines sowie des Zertifikats

 

Unterweisungsnachweis / Scheinverlängerung / Auffrischung

Die jährliche Unterweisung für Flurförderführer & Hebebühnenbediener erfolgt nach BGV A1 §4 bzw. Arbeitsschutzgesetz §12 (neu DGUV 68).

Bitte beachten Sie, dass die in BGR 500 Kap. 2.10 vorgeschriebene Unterweisung durch den Arbeitgeber erfolgen muss. Diese Unterweisung beinhaltet z.B. eine allgemeine und umfangreiche Aufklärung über Besonderheiten und mögliche Gefahren beim Umgang mit Arbeitsbühnen.

 

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2009/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindest- vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit und gem. der OHAS und den Arbeitsschutzgesetz §§12 und 15 sowie der BetrSichV §§3 & 9 sowie der BGV A1 §§4 und 15 (neu DGUV 68)
 

 Dauer:

  • Die Schulung benötigt ca. 2- 6 Stunden

bottom of page